Der Samariterverein Blumenstein und Umgebung kann im Auftrag des Veranstalters einen Sanitätsdienst betreiben. Um diesen sach- und fachgemäss ausführen zu können, muss der Sicherheitsverantwortliche des Veranstalters zunächst eine Risikobeurteilung vornehmen (auf Wunsch mit dem Zuständigen des Samaritervereins). Diese erfolgt nach den Vorgaben und Reglementen des Schweizerischen Samariterbundes SSB, sowie dem Interverband des Rettungswesens IVR. Sie bestimmen die für die Veranstaltung geltende Risikostufe und geben den nötigen Personal- und Materialaufwand vor.
Anmeldung und Risikobeurteilung
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Grundpauschale nur einmal verrechnet, falls die Einrichtung für den Sanitätsdienst bestehen bleiben kann (abschliessbarer Raum)
Der Organisator bestimmt die Präsenzzeit der Samariter, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Neben einer Grundpauschale sowie den effektiven Verbrauchsmaterialkosten werden dem Organisator die Kosten für den Personaleinsatz pro Samariter/Stunde verrechnet.
Der Auftrag zur Durchführung eines Sanitätsdienstes wird von den Parteien mit einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.



